Die Grundsätze der Leistungsbewertung sind jeweils in den schuleigenen Lehrplänen zu finden.

Für alle Bewertungen der zielgleichen und zieldifferenten Lernenden gilt der Grundsatz der Chancengleichheit. Das gilt sowohl für die Fächer der Fächergruppe I als auch für die Fächer der Fächergruppe II. 

 

Vergleichbare Prüfungsbedingungen und Bewertungskriterien müssen für alle gelten. Die Lehrkraft muss für alle Lernenden Auskunft über ihre Bewertungsmaßstäbe allgemein und individuelle Auskunft geben. Die Leistungskriterien werden gemeinsam mit den Lernenden erarbeitet und in schriftlicher Form dokumentiert. Im Sinne der Nachvollziehbarkeit der Bepunktung in Klassenarbeiten und im Sinne der individuellen Förderung kündigt die Lehrkraft die Klassenarbeit (zeitlich und inhaltlich) rechtzeitig an und bei der Rückgabe erhält der Lernende einen individuellen Bewertungsbogen.

 

Hausaufgaben finden Anerkennung, werden aber nicht benotet. Die Leistungsbewertung ist an die rechtlichen Grundlagen (SchulG 2005) und die Kernlehrpläne für die einzelnen Fächer) gebunden. Weitere Details sind dem schuleigenen Kernlehrplänen zu entnehmen.