Erzieherische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen

Im Schuljahr 2022/23 nahm das Kollegium an Fortbildungen zur Neuen Autorität teil. Die dort erworbenen Kenntnisse werden sukzessive in den Unterrichtsalltag integriert. Aber dennoch kann es zu Provokationen und Fehlverhalten von Lernenden kommen. Neben den erzieherischen Einwirkungen (§ 53 Abs. 2 SchulG) und den Ordnungsmaßnahmen (§ 53 Abs. 3, SchulG), die den Lehrkräften zur Verfügung stehen, hat das Lehrerkollegium ein Instrumentarium mit dem Namen „Tadellos“ entwickelt. Ziel ist ein einheitliches Vorgehen der Lehrkräfte, das transparent für Lehrkräfte, Erziehungsberechtigte und Lernende ist. In diesem Formular können die Lehrkräfte Vorfälle festhalten, die zu Störungen im Unterricht oder in den Pausen (Medien, Verhalten, Respekt, Schulordnung, Sonstiges) führten. Die Lehrkraft nimmt telefonisch oder schriftlich Kontakt zu den Erziehungsberechtigten auf und informiert sie über das Fehlverhalten ihres Kindes. Nach dem 5. Vorfall muss die Klassenleitung informiert werden und eine Beratung findet statt. Die getroffenen Maßnahmen werden ebenfalls schriftlich festgehalten. Wenn sich das Fehlverhalten des Lernenden nicht verbessert und es zu weiteren Vorfällen kommt, muss die Schulleitung spätestens ab dem 8. Vorfall informiert werden.